News

Änderung der NFV-Satzung und Ordnungen

Das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat in seiner Sitzung am 27.05.2014 folgende Änderung NFV-Satzung und Ordnungen beschlossen (Änderungen sind fett markiert):

Anhang 1 (Regionalliga-Statut):

6.3 Kosten für Schiedsrichter und Schiedsrichterbeobachter

Für die Kosten der Schiedsrichter und Schiedsrichterbeobachter wird in der RLN der Herren ein Schiedsrichterpool gebildet. Die Kosten werden den jeweiligen Teilnehmern zu gleichen Teilen in Rechnung gestellt.

Die Aufwandsentschädigungen bei Pflichtspielen betragen: Schiedsrichter 200 €, Schiedsrichterassistenten je 100 € und Schiedsrichterbeobachter 30 € jeweils zuzüglich Fahrtkosten.

Die Aufwandsentschädigungen bei Freundschaftsspielen betragen: Schiedsrichter 100 €, Schiedsrichterassistenten je 50 € zuzüglich Fahrtkosten.

Bei Ansetzungen außerhalb der Regelspieltage (siehe 5.2) auf vereinsseitigen Wunsch, gehen dadurch ggf. entstehende Mehraufwendungen zu Lasten des austragenden Vereins.

 

Anhang 3
Richtlinie für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Vereinen der Regionalliga Nord

§ 2
Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

(1) Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Vereine der Regionalliga Nord der Herren dem Norddeutschen Fußball-Verband folgende Unterlagen vorlegen:

a. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember des abgelaufenen und des davor liegenden Kalenderjahres. Diese Unterlagen sind von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Fachanwalt für Steuerrecht mit einer Plausibilitätsbeurteilung zu versehen, die den Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer entspricht.

b. Forderungsspiegel

c. Verbindlichkeitsspiegel einschließlich der besonderen Angaben über Kontokorrentkredite

d. Bestätigung der Kreditinstitute über den Gesamtumfang der geschäftlichen Beziehungen

e. Lagebericht des Vorstandes

f. Finanzplanung für das kommende Spieljahr (01.07.–30.06.)

g. bei Mehrspartenvereinen nur für die Sparte Fußball

h. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Verwaltungsberufsgenossenschaft

i. Durchschrift der letzten Gemeinnützigkeitsoder Körperschaftssteuererklärung, die dem Finanzamt eingereicht wurde

j. Gemeinnützigkeitsnachweis durch Vorlage des letzten Freistellungs-
bzw. Körperschaftssteuerbescheides des Finanzamtes

k. Prüfberichte über durchgeführte Betriebsprüfungen von Finanzverwaltungen und/oder Trägern der Sozialversicherungen

(2) Hat ein Verein zum Zeitpunkt der Entscheidung der Zulassungskommission seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem NFV bzw. dem Landesverband, dessen höchster Spielklasse er bisher angehört, nicht erfüllt, so kann die Entscheidung über seinen Zulassungsantrag für längstens zwei Wochen ausgesetzt werden. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen auch nach Ablauf einer ihm gesetzten Frist erhält der Verein keine Zulassung für das Spieljahr, auf das sich sein Antrag richtet.

Folgen und mehr erfahren:
NordFV bei Facebook NordFV bei X NordFV bei Instagram NordFV bei YouTuube NordFV Live