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Änderung der NFV-Satzung und Ordnungen

Das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat am 20.02.2019 im Umlaufverfahren folgende Änderungen der NFV-Satzung und Ordnungen beschlossen (Änderungen sind fett markiert):

Anhang 3 NFV-Spielordnung

§ 2 Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

(1) Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Vereine der Regionalliga Nord der Herren dem Norddeutschen Fußball-Verband folgende Unterlagen, die mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift des zuständigen Vorstands im Sinne des § 26 BGB zu versehen sind, vorlegen:

a. Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-/Überschussrechnung zum 31. Dezember des abgelaufenen und des davor liegenden Kalenderjahres;
b. Forderungsspiegel;
c. Verbindlichkeitsspiegel einschließlich der besonderen Angaben über Kontokorrentkredite;
d. Liquiditätsplanung für das kommende Spieljahr (01.07. – 30.06.), bei Mehrspartenvereinen nur für die Sparte Fußball;
e. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Verwaltungsberufsgenossenschaft;
f. Gemeinnützigkeitsnachweis durch Vorlage des letzten Freistellungs- bzw. Körperschaftssteuerbescheides des Finanzamtes;
g. Prüfberichte über durchgeführte Betriebsprüfungen von Finanzverwaltungen und/oder Trägern der Sozialversicherungen;
h. Bankbürgschaft in Höhe der für das betreffende Spieljahr anfallenden Verbandsabgaben (Zulassungsgebühr, Schiedsrichterpool, Spielabgaben).

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