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Änderung der NFV-Spielordnung § 15 (4)

Das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat am 26.09.2017 folgende Änderungen der NFV-Spielordnung beschlossen (Änderungen sind fett markiert):

NFV-Spieordnung:

§ 15 Sperren und Vorsperren

(4) Sperrstrafen auf der Ebene des NFV bewirken ein Spielverbot auch für Pflichtspiele im Landesverband. Im Landesverband ausgesprochene Spielsperren gelten in gleicher Weise für den Pflichtspielbetrieb des NFV. Ausgenommen hiervon sind die besonderen Regelungen für Sperren nach Verwarnungen in Ziffer 8.9.1 und 8.9.2 des Anhang 1 (Regionalliga-Statut –Herren-) der NFV-Spielordnung, die keine Wirkung für die 4. Spielklassenebene (Regionalliga) und darüber entfalten können. Entgegenstehende Regelungen der Landesverbände sind unbeachtlich.

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