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Änderungen der NFV-Satzung und der NFV-Spielordnung

Das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat am 08.12.2012 folgende Änderungen der NFV-Satzung und der NFV-Spielordnung beschlossen (Änderungen sind fett markiert):

NFV Satzung

 

§ 3 Aufgaben

Der NFV ist als Regionalverband Mitglied des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Auf Grund dieser Mitgliedschaft ist der NFV den Bestimmungen des DFB unterworfen. Er hat gegebenenfalls auch Entscheidungen der internationalen Verbände FIFA und UEFA, deren Umsetzung dem DFB als ihrem Mitglied aufgegeben ist, zu vollziehen. Als eigene Aufgaben obliegen dem NFV:

 

a) die Vertretung der Belange des Fußballsports, soweit sie über den Rahmen eines Landesverbandes hinausgeht und nicht Sache des DFB ist,

b) die Regelung aller fußballtechnischen Angelegenheiten über den Sportbetrieb eines Landesverbandes hin-aus, soweit sie nicht dem DFB obliegt,

c) den Fußballsport im In- und Ausland zu vertreten und mit seinen Auswahlmannschaften an internationalen Begegnungen teilzunehmen, soweit dies über den Rahmen der Landesverbände hinaus geht bzw. nicht Sache des DFB ist,

d) die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern,

e) die Durchführung des Spielbetriebs der beim NFV als Regionalverband eingerichteten Ligen und Wettbewerbe sowie erforderlicher Relegationsspiele,

f) der Abschluss von Verträgen mit Fernseh- und Rundfunkanstalten sowie anderen Partnern über Verwertungsrechte an Meisterschafts- und Pokalspielen auf der Ebene des Regionalverbandes (ausgenommen DFB-Vereinspokal). Der NFV übt dieses Recht im Namen und für Rechnung seiner Mitgliedsvereine aus,

g) die Verteilung von Vergütungen aus Verträgen gemäß f).

NFV-Spielordnung

 

§ 12 Spielkleidung

(4) Werbung auf der Spielkleidung ist im Rahmen der Vorgaben des DFB erlaubt, aber genehmigungspflichtig. Abweichend von der DFB-Regelung kann Hosenwerbung in den Regionalligen des NFV gestattet werden. Die Genehmigung und die Ahndung eventueller Verstöße sind Sache der Landesverbände.

Anhang 1

7.1 Trainer

Entsprechend den DFB-Rahmenbedingungen für die 4. Spielklassenebene in Verbindung mit § 19 Nr. 3 und § 10 der Ausbildungsordnung des DFB sind in den Vereinen / Mannschaften der Regionalliga Nord Trainer zu beschäftigen, die mindestens im Besitz einer gültigen A-Lizenz sind. Trainer, die mit ihrer Mannschaft in die Regionalliga Nord aufgestiegen sind und nicht die erforderliche A-Lizenz besitzen, dürfen diese Mannschaft höchstens für eine Spielzeit weiter trainieren. Änderungen sind umgehend dem Spielausschuss über die Geschäftsstelle des NFV mitzuteilen. Endet die Tätigkeit des Trainers vor Ende der Spielzeit, darf übergangweise für höchstens drei Monate, längstens bis zum Ende der Spielzeit, ein Trainer ohne die erforderliche Lizenz beschäftigt werden. Über Ausnahmefälle entscheidet auf Antrag der NFV-Spielausschuss.

Anhang 4 NFV-Spielordnung

3.4.5.

Die Blöcke für die Fans der beiden Mannschaften sollen möglichst weit voneinander entfernt angeordnet werden. Bei Spielen mit erhöhtem Risiko sind ausreichende Pufferzonen zu bilden und an den Grenzen der Blöcke sind fest verankerte Abtrennungen zu den übrigen Zuschauerbereichen - mindestens 2,20 Meter hoch mit deutlich gekennzeichneten und nummerierten Fluchttoren - anzubringen, die besonders stabil ausgebildet sein müssen (Metallkonstruktion, Sicherheitsverbundglas etc.), um einen Wechsel von Fans in andere Bereiche zu verhindern. Diese Anforderungen gelten bei den Fanblöcken auch für die Innenraumsicherung (vgl. 3.3.1). Die Blöcke für Heim-/Gästefans müssen getrennte Zu-/Abgänge mit separater Zugangskontrolle haben. Der Weg dorthin soll möglichst wenig andere, von den übrigen Stadionbesuchern benutzte Wege, kreuzen.

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