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Änderungen der NFV-Spielordnung

Das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat am 12.02.2013 folgende Änderungen der NFV-Spielordnung beschlossen (Änderungen sind fett markiert):

NFV-Spielordnung

 

§ 2 Zuständigkeit

(2) Erkennt einer der in Absatz 1 genannten Ausschüsse unsportliches Verhalten oder Verstöße gegen Satzungen und Ordnungen des NFV oder DFB durch Vereinsmitglieder, Vereine oder Mitgliedsverbände, so beantragt er beim Sportgericht die Durchführung von Verfahren. In Fällen von in Anhang 5 zur Spielordnung genannten Ordnungswidrigkeiten ist der jeweilige Ausschuss berechtigt, Ordnungsgelder zu verhängen.

§ 6 Staffelstärke, Auf- und Abstieg

(1) Vereine, die am Spielbetrieb der Regionalliga Nord der Herren teilnehmen wollen, müssen neben der sportlichen Qualifikation ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Erfüllung von bestimmten Auflagen nachweisen. Einzelheiten regeln die Anhänge 1-4 der NFV-Spielordnung. Sie sind Bestandteil dieser Ordnung.

§ 14 Spielwertung in besonderen Fällen

(12) Für die Erstattung von nachgewiesenen Kosten in Zusammenhang mit nicht ausgetragenen Spielen gilt § 8 Absatz (4) entsprechend.

Anhang 1

Regionalliga-Statut

8.18 Stadionverbote

Er gelten die Bestimmungen des § 8 des Anhang 4 der NFV-Spielordnung.

 

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