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Änderungen der NFV-Satzung und Ordnungen

Das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat am 29.06.2013 im Umlaufverfahren folgende Änderungen der NFV-Spielordnung beschlossen (Änderungen sind fett markiert):

NFV-Spielordnung

 

§ 6 Staffelstärke, Auf- und Abstieg

(3) Am Ende eines Meisterschaftsjahres (nach § 5 Abs. (1)) steigen aus der Regionalliga Nord der Herren grundsätzlich die drei letztplatzierten Mannschaften ab, aus der Regionalliga Nord der Frauen grundsätzlich die beiden letztplatzierten Mannschaften. Wird bei den Herren die Staffelstärke gemäß Abs. (2) unter Anrechnung der Absteiger und/oder durch den Aufstieg in die 3. Liga unterschritten, geht zunächst ein freier Platz an den „bestplatzierten“ lizenzierten Absteiger; weitere freie Plätze gehen an die jeweils nächstbestplatzierte Mannschaft der Aufstiegsrunde gemäß Absatz (7) b).

(7) Aus den höchsten Spielklassen der vier Landesverbände im NFV der Herren steigen grundsätzlich drei Mannschaften in die Regionalliga Nord der Herren auf. Dieses sind:

a) die bestplatzierte aufstiegsberechtigte und zugelassene Mannschaft der Oberliga Niedersachsen,

b) der Sieger und der Zweitplatzierte einer Aufstiegsrunde, ausgetragen von der jeweils bestplatzierten aufstiegsberechtigten sowie zugelassenen Mannschaft aus den Landesverbänden Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein und der nächsten bestplatzierten aufstiegsberechtigten sowie zugelassenen Mannschaft der Oberliga Niedersachsen.

Dabei gilt die Vorrangregelung gemäß Absatz (3).

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