News

Änderungen der Satzung und Ordnungen

Das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat am 21.04.2022 folgende Änderungen der NFV-Spieordnung im Umlaufverfahren beschlossen (Änderungen sind fett markiert):

NFV-Spielordnung

§ 21 Spielerlaubnis

(1) Ein Spieler darf am Spielbetrieb nur teilnehmen, sofern ihm nach den Vorschriften seines Landesverbandes von diesem eine Spielerlaubnis erteilt worden ist, wobei Vereine und Kapitalgesellschaften von Vereinen der Lizenzligen im Sinne dieser Vorschrift als Einheit gelten. Voraussetzung für die Spielberechtigung von Nicht-EU-Ausländern in Herrenmannschaften, die an Meisterschaftsspielen der Regionalliga oder an Aufstiegsspielen zur Regionalliga teilnehmen, ist eine Spielerlaubnis gem. § 10 Nr. 2.6 der DFB-SpO. Die Festspielregeln der Landesverbände für Entscheidungsspiele haben entsprechende Gültigkeit für den jeweiligen Landesvertreter; abweichende Bestimmungen können in den Durchführungsbestimmungen festgelegt werden.

 

Folgen und mehr erfahren:
NordFV bei Facebook NordFV bei X NordFV bei Instagram NordFV bei YouTuube NordFV Live