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Änderungen Satzung und Ordnungen

Das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat im Rahmen seiner letzten Sitzung am 16.05.2023 folgende Änderungen der NFV-Satzung und NFV-Rechts- und Verfahrensordnung beschlossen (Änderungen sind fett markiert):

NFV-Satzung

§ 38 Aufgaben der Rechtsorgane, Strafarten

(4) Die Zuständigkeiten im Einzelnen regelt § 5 der Rechts- und Verfahrensordnung. Satz 2 wurde gestrichen

§ 39    Revisionsstelle

(4)    Die Revisionsstelle prüft die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse des NFV, indem sie zu diesem Zweck:

a)    jährlich durch Ausschreibung die Vergabe der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie der Steuerbera-tung an eine Steuerberatungsgesellschaft vornimmt.

Absatz b) wurde gestrichen

Die Beauftragung erfolgt in diesem Fall auf Weisung der Revisionsstelle durch die NFV-Geschäftsstelle.

NFV-Rechts- und Verfahrenordnung

§ 4 Rechtsorgane

(1) Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben sind das Sportgericht und das Verbandsgericht berufen. 2. Satz wurde gestrichen

§ 35 Ehrengerichtsverfahren wurde gestrichen

§ 35 Inkrafttreten

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