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Hinweis zur Auf- und Abstiegsregelung

Regionalliga Nord der Herren

(Foto: hansepixx.de)

Die Auf- und Abstiegsregelung ist in der NFV-Spielordnung über §6 Staffelstärke, Auf- und Abstieg geregelt. Bzgl. des Aufstieges in die 3.Liga ist zusätzlich die Ziffer 1.4 des Regionalliga-Status im Anhang 1 der Spielordnung in Zusammenhang mit §55b der DFB-Spielordnung zu beachten.
 
Aufstiegsregelung in die 3.Liga
Die Zusammensetzung der vier Aufsteiger in die 3. Liga setzen sich den beiden Meistern der Regionalligen West und Südwest sowie zwei weiteren Aufsteigern aus den verbleibenden Regionalligen Bayern, Nord und Nordost zusammen. Hierbei gibt es einen direkten Aufsteiger aus den drei Regionalligen sowie dem Sieger eines Relegationsspieles, welchen mit Hin- und Rückspiel ausgetragen wird. Der direkte Aufsteiger wechselt im jährlichen Wechsel zwischen den der Regionalligen.
Für die Spielserie 2022/2023 stellt die Regionalliga Nord den direkten Aufsteiger.
 
Abstiegsregelung aus der Regionalliga
Am Ende eines Meisterschaftsjahres steigen aus der Regionalliga Nord der Herren grundsätzlich die drei letztplatzierten Mannschaften ab.
 
Wird bei den Herren die Staffelstärke, die Regionalliga der Herren umfasst grundsätzlich 18 Mannschaften, unter Anrechnung der Absteiger und/oder durch den Aufstieg in die 3. Liga unterschritten, geht zunächst ein freier Platz an den „bestplatzierten“ lizenzierten Absteiger; weitere freie Plätze gehen an die jeweils nächstbestplatzierte Mannschaft der Aufstiegsrunde.
 
Aufstiegsregelung in die Regionalliga
Aus den höchsten Spielklassen der vier Landesverbände im NFV der Herren steigen grundsätzlich drei Mannschaften in die Regionalliga Nord der Herren auf. Diese sind ab der Saison 2018/2019:
 
a) die bestplatzierte aufstiegsberechtigte und zugelassene Mannschaft der Oberliga Niedersachsen,
 
b) der Sieger und der Zweitplatzierte einer Aufstiegsrunde, ausgetragen von der jeweils bestplatzierten aufstiegsberechtigten sowie zugelassenen Mannschaft aus den Landesverbänden Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein,
 
c) der Sieger aus zwei Relegationsspielen (Hin- und Rückspiel) zwischen der nächsten bestplatzierten aufstiegsberechtigten sowie zugelassenen Mannschaft der Oberliga Niedersachsen und des viertletzten – oder abweichend nach Absatz (3) des §6 der NFV-Spielordnung platzierten – Mannschaft der Regionalliga Nord. Abhängig vom Ausgang dieser Relegationsspiele kann es hierbei es zu einem Ab- oder Aufstieg aus oder in die Regionalliga Nord kommen. Dabei gilt die Vorrangigkeit gemäß Absatz (3) des §6 der NFV-Spielordnung.
 
Umsetzung für die Spielserie 2022/2023

Durch die Aufstiegsregelung zur 3. Liga wird eine Mannschaft der Regionalliga Nord, bei entsprechender Lizenzierung, in die 3.Liga aufsteigen. Hierdurch wird die entsprechende Staffelstärke von 18 Mannschaften erreicht.
Die Anzahl der Absteiger beträgt drei Mannschaften, was bedeutet, dass die drei letztplatzierten Mannschaften in die entsprechenden Landesverbände absteigen. Die drei Absteiger werden durch die drei Aufsteiger gem. der vorherigen Ausführungen ausgeglichen. Somit würde die bei der Konstellation mit der Sollstaffelstärke von 18 Mannschaften in die Spielserie 2023/2024 starten.
Bei dieser Konstellation würde die viertletzte Mannschaft der Regionalliga die Relegationsspiele bestreiten.
 
Sollte es am Ende der Spielserie 2022/2023 zu einem Abstieg von einer oder mehr Mannschaften aus der 3. Liga in die Regionalliga Nord kommen, so würde sich die Anzahl der Absteiger aus der Regionalliga entsprechend der Anzahl der Absteiger aus der 3.Liga erhöhen.
Kommt es zu Absteigern aus der 3. Liga in die Regionalliga Nord, so würde sich auch der Teilnehmer entsprechend der Anzahl der Absteiger an den Relegationsspielen, in der Tabelle der Regionalliga nach „oben“ verändern.
 
 


(Text: NFV-Spielausschuss)
 

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