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Regionalliga Nord: Punktabzug für SV Wilhelmshaven

Der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) hat am 23. August 2012 als Träger der Spielklasse dem in der Regionalliga Nord spielenden SV Wilhelmshaven sechs Punkte abgezogen. Er kam damit einer Verfügung der FIFA nach, die mit Schreiben vom 15. August 2012 den DFB zum sofortigen Vollzug dieses Punktabzugs unter Hinweis auf dessen Verpflichtung zur Umsetzung und Vollstreckung von FIFA-Entscheidungen verpflichtet hatte.

Hintergrund des nunmehr von der FIFA bereits zum zweiten Mal verhängten Punktabzugs ist die fortbestehende Weigerung des SV Wilhelmshaven, auf rechtskräftigen Entscheidungen des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) und der FIFA-Disziplinarkommission beruhenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den argentinischen Klubs Atletico River Plate und Atletico Excursionistas nachzukommen.

Nach dem Wechsel des Spielers Sergio Sagarzazu in der Saison 2007/2008 zum SV Wilhelmshaven hatten dessen beiden frühere Vereine unter Berufung auf internationales Fußballrecht Ausbildungsentschädigungen in Höhe von insgesamt zirka 150.000 Euro geltend gemacht. Der SV Wilhelmshaven, der eine Zahlungspflicht sowohl dem Grund als auch der Höhe nach bestritt, unterlag mit seiner Rechtsauffassung in allen Instanzen bis hin zum Internationalen Sportgerichtshof (CAS), der mit Entscheidung vom 5. Oktober 2009 eine Zahlungspflicht verfahrensabschließend festgestellt hat.

Trotz dieser rechtskräftigen Entscheidung des CAS (der SV Wilhelmshaven hatte auf das ein mögliches weiteres Rechtsmittel, der Anrufung des Schweizerischen Bundesgerichts verzichtet) weigerte sich der SV Wilhelmshaven in der Folgezeit, den Spruch des Internationalen Sportgerichtshofs anzuerkennen und seine Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Disziplinarkommission der FIFA hat daraufhin mit Entscheidung vom 13. September 2011 einen Abzug von jeweils sechs Punkten für den Fall, dass der SV Wilhelmshaven weiterhin seinen Zahlungspflichten gegenüber den beiden Vereinen nicht nachkommt, und in weiterer Konsequenz die Versetzung in eine niedrigere Spielklasse angedroht. Diese Entscheidung der Disziplinarkommission der FIFA vom 13. September 2011 ist rechtskräftig, denn sie wurde vom SV Wilhelmshaven mit ihm zustehenden weiteren Rechtsmitteln nicht mehr angegriffen, insbesondere erfolgte auch keine Anrufung des Internationalen Sportgerichtshofs.

Der DFB und der NFV als unmittelbar zuständiger Regionalverband sind nunmehr erneut zur Vollstreckung eines Abzugs von sechs Punkten verpflichtet worden, nachdem River Plate dies nunmehr gegenüber der FIFA (wie bereits in der vergangenen Saison Atletico Excursionistas) unter Berufung auf die Entscheidung der Disziplinarkommission der FIFA vom 13. September 2011 verlangt hat.

DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch sagt: "Ich bedauere sehr, dass es trotz umfangreicher Bemühungen des DFB in den vergangenen Wochen nicht gelungen ist, eine gütliche Einigung zwischen dem SV Wilhelmshaven und den beiden argentinischen Klubs herbeizuführen. Der DFB hat über die von ihm initiierten Vermittlungsversuche hinaus keine eigenständigen Handlungsmöglichkeiten, er ist insbesondere nicht zuständig zur Festsetzung von Ausbildungsentschädigungen bei internationalen Spielertransfers. Der DFB ist nach den Statuten der FIFA – ähnlich einem Gerichtsvollzieher – zur Vollstreckung von Entscheidungen des Weltfußballverbandes verpflichtet. Die dem Punktabzug zugrundeliegenden Entscheidungen der FIFA und des CAS sind seit langem rechtskräftig. Eine inhaltliche, sachliche Überprüfung der Entscheidungen des CAS und der FIFA ist dem DFB aus Rechtsgründen mangels eigener Zuständigkeit verwehrt, er hat kein eigenes Entscheidungsermessen und würde sich bei einer Weigerung, die Entscheidungen zu vollstrecken, selbst sportrechtlich gegenüber der FIFA ins Unrecht setzen."

Koch weiter: "Es steht zu befürchten, dass die FIFA-Disziplinarkommission bei fortbestehender Zahlungsverweigerung entsprechend ihrer Ankündigung im Schreiben vom 15. August 2012 in Kürze über die bereits verfügte Verhängung der Punktabzüge hinaus die Versetzung des SV Wilhelmshaven aus der Regionalliga Nord in eine niedrigere Spielklasse als weitere Strafsanktion anordnen wird."

Die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshof (CAS) vom 5. Oktober 2009 ist im Internet frei zugänglich unter jurisprudence.tas-cas.org/sites/caselaw/help/home.aspx bei Verwendung der Suchfunktion.

(Text: dfb)

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